Ahnenpass: was er ist und wie Sie damit weiterforschen
Der Ahnenpass ist ein Dokument aus der NS-Zeit, das in vielen Familien noch in einer Lade liegt. Hier lesen Sie, wozu er diente, was darin steht, wie verlässlich die Angaben sind und wie Sie damit Ihre Familiengeschichte weiterforschen können.
Was ist ein Ahnenpass? Die historische Einordnung
Der Ahnenpass (damals „Ahnenpaß“ geschrieben) war ein gebundenes Heft im Format A5 mit Vordrucken für die Lebensdaten des Inhabers und seiner Vorfahren. Pfarrämter und Standesämter trugen die Angaben aus ihren Büchern ein und bestätigten sie mit Stempel und Unterschrift. Die Vordrucke erschienen ab 1933 bei mindestens 17 verschiedenen Verlagen, teils auch bei NS-Organisationen.
Sein Zweck war der Nachweis der sogenannten „arischen Abstammung“. Grundlage war das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933: Beamte, die nicht „arischer Abstammung“ waren, wurden in den Ruhestand versetzt. Mit den Nürnberger Gesetzen vom 15. September 1935 wurde der Nachweis auf weite Teile der Bevölkerung ausgedehnt. Da es keine „Rassenmerkmale“ gab, entschied in der Praxis die Religion der Vorfahren, die man aus den Taufeinträgen ablas. Der Abstammungsnachweis war damit ein Werkzeug, um Jüdinnen und Juden, Roma und Sinti und andere aus Beruf und Gesellschaft auszuschließen – ein erster Schritt auf dem Weg, der bis zu Deportation und Massenmord führte.
In Österreich galten die Nürnberger Gesetze ab dem 20. Mai 1938. Der Ahnenpass wurde hier durch einen Runderlass des Reichsstatthalters vom 30. April 1938 für den Abstammungsnachweis eingeführt.
Einen Abstammungsnachweis mussten Millionen Menschen erbringen, unter anderem Beamte, Angehörige vieler Berufe und alle, die in die NSDAP aufgenommen werden wollten. Ein Ahnenpass im Familienbesitz sagt deshalb für sich allein wenig darüber, wie Ihre Vorfahren zum Regime standen. Er ist ein Zeugnis seiner Zeit – und gerade deshalb ein Dokument, das man kennen und richtig einordnen sollte.
Was steht im Ahnenpass?
Für jede Person gibt es ein eigenes Feld mit Vor- und Familienname, Geburt bzw. Taufe, Heirat und Tod, jeweils mit Datum und Ort. Ein eigener Eintrag galt dem „Bekenntnis“, also der Religion – genau darauf kam es den Behörden an. Dazu kommt bei jedem Eintrag die Bestätigung des Pfarramts oder Standesamts.
| Art des Nachweises | reicht zurück bis | verlangt zum Beispiel von |
|---|---|---|
| kleiner Abstammungsnachweis | Großeltern, in vielen Ahnenpässen auch Urgroßeltern | Beamten und vielen Berufsgruppen |
| großer Abstammungsnachweis | alle Vorfahren, die am 1. Jänner 1800 lebten | NSDAP-Mitgliedern, Erbhofbauern |
| Nachweis für SS-Führer | bis 1750 | Führern und Führeranwärtern der SS |
Wie weit ein Ahnenpass ausgefüllt ist, ist sehr unterschiedlich. Wie weit er reichen musste, hing vom Einzelfall ab; vollständige Angaben bis zu den Urgroßeltern galten oft als ausreichend. Wenn Sie den Ahnenpass Ihres Großvaters haben, reichen seine Urgroßeltern in Ihrer eigenen Zählung bis zu Ihren 3-fach-Urgroßeltern, der 6. Generation – siehe Verwandtschaftsgrade und Generationen.
Wie zuverlässig sind die Angaben?
Die Einträge wurden direkt vom Standesbeamten oder vom Pfarrer bzw. Kirchenbuchführer vorgenommen und beglaubigt. Das macht den Ahnenpass zu einer recht verlässlichen Quelle – aber nicht zu einer fehlerfreien:
- Es sind Abschriften. Beim Übertragen aus alten Büchern in Kurrent oder Latein konnten Lesefehler, Zahlendreher oder falsch geschriebene Namen entstehen.
- In Österreich gab es Standesämter erst ab 1. Jänner 1939. Ältere Angaben stammen deshalb überwiegend aus den Pfarrmatriken. Die Pfarrämter hatten damals enorm viele Anfragen zu bearbeiten: Allein in den ersten beiden Jahren nach 1933 wurden im Deutschen Reich 12,5 Millionen Auszüge aus Kirchenbüchern ausgestellt.
- Die Matriken selbst sind nicht in jedem Punkt sicher. Schon ein Hofdekret von 1787 hielt fest, dass Tauf-, Trauungs- und Sterbebücher nur für die eigentliche Handlung vollen Glauben verdienen, nicht für Nebenangaben, die auf bloßen Aussagen beruhen – etwa ein Alter beim Tod.
- Druck und Eigeninteresse. Wer den Nachweis erbringen musste, stand unter Druck. Historikerinnen und Historiker raten daher, die Angaben kritisch zu prüfen.
Heute hat der Ahnenpass keine amtliche Funktion mehr. Für die Forschung ist er ein ausgezeichneter Ausgangspunkt, ersetzt aber nicht den Blick in das Original.
Wie forsche ich mit dem Ahnenpass weiter?
- Die älteste Generation herausschreiben. Notieren Sie für die Personen ganz hinten im Ahnenpass Namen, Datum und Pfarre von Taufe und Heirat.
- Das Kirchenbuch finden. Die katholischen Matriken der meisten österreichischen Diözesen sind online einsehbar, viele auf Matricula, die Tiroler über das Portal „Matriken Tirol“ (siehe Ahnenforschung in Tirol). Wie Sie die richtige Pfarre und das richtige Buch finden, zeigt unsere Anleitung zu Matricula.
- Den Eintrag prüfen. Lesen Sie den Original-Eintrag und vergleichen Sie ihn mit dem Ahnenpass. Hilfe beim Entziffern bietet unsere Seite Kurrentschrift lesen.
- Über die letzte Generation hinausgehen. Der Taufeintrag nennt die Eltern des Kindes. Im Trauungsbuch steht seit 1784 auch das Alter der Brautleute – damit grenzen Sie das Geburtsjahr ein und suchen im Taufbuch die nächste Generation.
- Alles mit Fundstelle festhalten. Schreiben Sie zu jeder Person Pfarre, Buch und Seite dazu. So kann jede Angabe später wieder geprüft werden.
Ein Beispiel: Im Ahnenpass von Josef Steiner ist sein Urgroßvater mit Taufdatum und Pfarre eingetragen. Im Taufbuch dieser Pfarre finden Sie den Eintrag, darin die Namen der Eltern – und damit eine Generation mehr, als der Ahnenpass zeigt.
Aufbewahrung und Umgang
- Privat aufbewahren ist in Ordnung. Ahnenpässe wurden nach der Vorlage bei den Behörden zurückgegeben und nicht zentral archiviert; sie liegen meist nur in den Familien. Bewahren Sie das Heft trocken und lichtgeschützt auf und machen Sie einen Scan oder gute Fotos, damit Sie zum Arbeiten nicht das Original brauchen.
- Keine Daten Lebender veröffentlichen. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht für Verstorbene, sehr wohl aber für Lebende. Kommen im Ahnenpass oder in Ihren Ergänzungen Personen vor, die noch leben, gehören deren Daten nicht ohne Zustimmung ins Internet. Rücksicht auf die Familie ist auch bei Verstorbenen angebracht.
- Vorsicht mit Abbildungen. Manche Ahnenpässe tragen auf dem Umschlag einen Adler mit Hakenkreuz. Das öffentliche Zur-Schau-Stellen solcher Zeichen ist in Österreich durch das Abzeichengesetz eingeschränkt. Wer Bilder teilen möchte, zeigt besser nur die Datenseiten.
- Weitergeben statt wegwerfen. Wenn niemand in der Familie den Ahnenpass behalten möchte, fragen Sie bei einem Landesarchiv oder Museum nach, ob es ihn übernimmt. Er ist ein Zeugnis der Geschichte.
Häufige Fragen
Was ist ein Ahnenpass?
Ein Heft aus der NS-Zeit (1933–1945), in dem Pfarr- und Standesämter die Lebensdaten des Inhabers und seiner Vorfahren beglaubigt eintrugen. Es diente als Nachweis der „arischen Abstammung“, die der NS-Staat zur Ausgrenzung und Verfolgung von Menschen jüdischer Herkunft und anderer Gruppen verlangte.
Wie weit reicht ein Ahnenpass zurück?
Meist bis zu den Großeltern oder Urgroßeltern des Inhabers. Für den „großen Abstammungsnachweis“ mussten alle Vorfahren bis zu denen angegeben werden, die am 1. Jänner 1800 lebten.
Wo bekomme ich den Ahnenpass meiner Großeltern?
Ahnenpässe wurden nicht zentral archiviert, sondern blieben bei den Familien. Fragen Sie bei Verwandten nach. Nur die Abstammungsunterlagen von SS-Angehörigen liegen heute im deutschen Bundesarchiv in Berlin.
Sind die Angaben im Ahnenpass richtig?
Meist ja, denn sie wurden aus Kirchenbüchern und Standesregistern übertragen und beglaubigt. Abschreibfehler sind aber möglich. Prüfen Sie jede Angabe im Original-Kirchenbuch.
Ist es verboten, einen Ahnenpass zu besitzen?
Nein. Das Abzeichengesetz schränkt nur das öffentliche Zeigen von NS-Zeichen ein. Einen geerbten Ahnenpass privat aufzubewahren und für die Familienforschung zu nutzen, ist nicht verboten.
Kann ich mit dem Ahnenpass selbst weiterforschen?
Ja. Pfarre und Datum der ältesten Einträge führen Sie direkt zum richtigen Kirchenbuch. Dort finden Sie die Eltern dieser Personen und können Generation für Generation weitergehen.
Vom Ahnenpass bis zur 8. Generation
Haben Sie einen Ahnenpass? Geben Sie die Angaben im Fragebogen an. Wir prüfen sie im Kirchenbuch und führen Ihre Linie über bis zu 8 Generationen weiter – jeder Eintrag mit Abschrift, Fundstelle und Link zum Original.