Urkunden der Vorfahren bestellen: Pfarre, Standesamt und Sperrfristen
Sie brauchen die Geburtsurkunde des Großvaters oder die Heiratsurkunde der Urgroßeltern? Diese Seite erklärt, ob Pfarre oder Standesamt zuständig ist, wer Urkunden der Vorfahren bekommt, welche Sperrfristen gelten und was es kostet.
Pfarre oder Standesamt: Es kommt auf das Datum an
Bis 1938 führten in Österreich die Pfarren die Tauf-, Trauungs- und Sterbebücher im Auftrag des Staates. Für Juden waren die Israelitischen Kultusgemeinden zuständig, für Menschen ohne anerkanntes Bekenntnis die Bezirksverwaltungsbehörden. Staatliche Standesämter gibt es erst seit 1. Jänner 1939; Trauungen werden schon seit 1. August 1938 staatlich beurkundet. Im Burgenland, das bis 1918 zu Ungarn gehörte, begannen die staatlichen Register bereits am 1. Oktober 1895.
| Ereignis | Zeitraum | Zuständig |
|---|---|---|
| Geburt (Taufe), Tod | vor 1. Jänner 1939 | Pfarre der jeweiligen Konfession bzw. Diözesanarchiv; bei Juden die Kultusgemeinde |
| Trauung | vor 1. August 1938 | Pfarre der Trauung |
| Geburt, Tod | ab 1. Jänner 1939 | Standesamt |
| Trauung | ab 1. August 1938 | Standesamt |
| Burgenland, alle Ereignisse | ab 1. Oktober 1895 | staatliche Register, heute beim Standesamt |
Die alten Bücher, im Gesetz „Altmatriken“ genannt, bleiben bei den Kirchen und Behörden, die sie geführt haben. Diese stellen daraus weiterhin Urkunden und Abschriften aus, mit derselben Beweiskraft wie das Standesamt (§§ 62 und 63 Personenstandsgesetz 2013). Für Bayern und Südtirol gelten andere Stichtage, siehe Ahnenforschung Bayern und Ahnenforschung Südtirol.
Ein Beispiel mit einer erfundenen Familie: Anna Steiner wurde 1912 getauft, heiratete 1946 und starb 1990. Für die Taufe ist die Pfarre zuständig, für Heirat und Tod das Standesamt.
Sperrfristen: 100, 75 und 30 Jahre
Das Personenstandsgesetz schützt jüngere Einträge. Die Einsichtsbeschränkung endet (§ 52 Personenstandsgesetz 2013):
- 100 Jahre nach dem Eintrag einer Geburt,
- 75 Jahre nach dem Eintrag einer Eheschließung, wenn keine lebende Person betroffen ist,
- 30 Jahre nach dem Eintrag eines Sterbefalls.
Nach Ablauf der Fristen sind die Kirchenbücher meist frei online einsehbar, siehe die Anleitung zu Matricula. Innerhalb der Fristen bekommt nur Auskunft, wer dazu berechtigt ist.
Wer bekommt Urkunden der Vorfahren?
Auskunft, Urkunden und Abschriften erhalten nach § 52 Personenstandsgesetz:
- die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht,
- sonstige Personen, deren Personenstand durch den Eintrag berührt wird,
- Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
jeweils nur, wenn kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Betroffenen entgegensteht. Als Nachkomme müssen Sie in der Regel zeigen, dass Sie in gerader Linie abstammen. Das gelingt mit den Geburtsurkunden der Generationen dazwischen: Ihre eigene, die eines Elternteils, gegebenenfalls die eines Großelternteils. Die Erzdiözese Wien nennt für die vorzeitige Einsicht in ihre Matriken genau das: Verwandtschaft in gerader Linie oder ein rechtliches Interesse, belegt mit Geburtsurkunden und Ausweiskopie, bei einem Auftrag für jemand anderen mit Vollmacht.
Schwieriger ist es bei Seitenverwandten wie Großonkeln oder Großtanten, weil deren Einträge Ihren eigenen Personenstand nicht berühren. Fragen Sie in diesem Fall bei der zuständigen Stelle nach, ob sie Ihr Anliegen als rechtliches Interesse anerkennt.
So stellen Sie den Antrag
- Datum und Ort klären. Wann und wo fand das Ereignis statt? Ein ungefähres Jahr und der Ort genügen oft für den Anfang.
- Zuständige Stelle bestimmen. Vor 1939 die Pfarre (bei vielen Diözesen über das Diözesanarchiv), danach das Standesamt. Eine Geburtsurkunde für eine Geburt ab 1939 können Sie bei jedem Standesamt in Österreich beantragen, wenn die Daten schon im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind. Bei Geburten vor dem 1. November 2014 ist meist erst eine Nacherfassung nötig; zuständig ist dann das Standesamt des Geburtsortes.
- Nachweise beilegen. Lichtbildausweis und die Urkunden, die Ihre Abstammung zeigen.
- Genau sagen, was Sie brauchen. Urkunde, vollständige Abschrift oder Kopie des Eintrags, und wofür (Familienforschung, Erbsache).
Kurze, präzise Anfragen werden schneller beantwortet. Die ganze Familiengeschichte gehört nicht hinein.
Urkunde oder Abschrift: Was hilft der Forschung mehr?
Eine Urkunde des Standesamts ist ein Auszug aus dem Zentralen Personenstandsregister. Sie enthält nur die wichtigsten Angaben: bei der Geburtsurkunde Namen, Geschlecht, Zeit und Ort der Geburt und die Namen der Eltern. Für die Familienforschung ist eine vollständige Abschrift oder Ablichtung des Eintrags im alten Buch meist besser, weil dort auch Randvermerke, Berufe und Wohnorte stehen. Nicht jedes Standesamt fertigt sie an – fragen Sie gezielt danach.
Zu Heirats- und Sterbeeinträgen gibt es beim Standesamt oft Sammelakten mit weiteren Unterlagen, etwa zum Aufgebot. Sie sind unterschiedlich überliefert; manchmal verweisen sie auf einen Verlassenschaftsakt beim Gericht oder im Archiv.
Was kostet eine Urkunde?
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Antrag mündlich | gebührenfrei |
| Antrag schriftlich | 21 € |
| Ausstellung einer Geburtsurkunde: Bundesgebühr | 11 € |
| Ausstellung: Bundesverwaltungsabgabe | 2,10 € |
| Zusendung | je nach Standesamt |
Stand der Beträge: oesterreich.gv.at, Jänner 2026. Pfarren und andere Verwahrer alter Bücher dürfen Gebühren bis zur Höhe der staatlichen Verwaltungsabgaben verlangen; für die bloße Einsicht in die alten Bücher fällt keine Bundesverwaltungsabgabe an. Fragen Sie vorher nach den Kosten.
Sonderfälle
- Wien. Die Standesämter gehören zur Magistratsabteilung 63. Für Ereignisse vor 1939 sind die Pfarren, die Israelitische Kultusgemeinde oder die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Mehr auf der Seite Ahnenforschung Wien.
- Soldaten. Die Militärmatriken (Heeresmatriken) vor dem 1. August 1938 verwahrt das Österreichische Staatsarchiv.
- Evangelische Vorfahren. Ihre Bücher liegen bei den evangelischen Pfarrgemeinden, manche sind auf Matricula.
- Keine Unterlagen vorhanden? Ein alter Taufschein, ein Sterbebild oder ein Ahnenpass nennt oft Pfarre und Datum. Was sich sonst in Familienpapieren findet, zeigt Elternhaus ausräumen.
Häufige Fragen
Wo bekomme ich die Geburtsurkunde meines Großvaters?
Wurde er vor 1939 geboren, bei der Pfarre, in der er getauft wurde, oder beim zuständigen Diözesanarchiv. Ab 1939 beim Standesamt; liegen die Daten im Zentralen Personenstandsregister, bei jedem Standesamt.
Darf ich die Geburtsurkunde meines Urgroßvaters anfordern?
Als Nachkomme in gerader Linie in der Regel ja, wenn Sie Ihre Abstammung mit Urkunden belegen. Liegt die Geburt mehr als 100 Jahre zurück, ist der Eintrag ohnehin frei; dann finden Sie ihn oft online im Kirchenbuch.
Kann ich die Urkunde eines Großonkels bekommen?
Das ist schwieriger, weil sein Eintrag Ihren Personenstand nicht berührt. Innerhalb der Sperrfrist brauchen Sie ein rechtliches Interesse, etwa in einer Erbsache. Nach Ablauf der Frist ist der Eintrag frei zugänglich.
Wie lange sind Kirchenbücher in Österreich gesperrt?
Taufen 100 Jahre, Trauungen 75 Jahre (wenn keine lebende Person betroffen ist), Sterbefälle 30 Jahre ab dem Eintrag.
Was kostet eine Geburtsurkunde?
11 € Bundesgebühr und 2,10 € Bundesverwaltungsabgabe; ein schriftlicher Antrag kostet zusätzlich 21 €, ein mündlicher nichts. Dazu kann eine Versandgebühr kommen.
Warum steht in der Urkunde so wenig?
Die Urkunde ist ein Auszug aus dem Register. Mehr Angaben enthält eine vollständige Abschrift oder Kopie des Eintrags im alten Buch. Fragen Sie danach.
Ab den Großeltern übernehmen wir
Urkunden bestellen wir nicht für Sie; den Antrag stellen Sie selbst beim Standesamt oder Pfarramt. Für unsere Ahnenlinie brauchen Sie zunächst keine Urkunden: Es genügen Name, Geburtsdatum und Ort Ihrer Großeltern. Ab dort erforschen wir Ihre Linie in den online zugänglichen Kirchenbüchern, über bis zu 8 Generationen ab Ihnen, ab den Urgroßeltern belegt, jeder Eintrag mit Fundstelle. Nur wenn die Sperrfrist den Schritt zu den Urgroßeltern verdeckt, bitten wir Sie um eine Urkunde.