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Elternhaus ausräumen: welche Familienunterlagen Sie aufheben sollten

Wer das Elternhaus ausräumen muss, findet Papiere, die sich schwer einordnen lassen: Scheine, Hefte, kleine Bilder, Briefe in alter Schrift. Hier lesen Sie, welche Familienunterlagen für die Familiengeschichte wertvoll sind, was jedes Stück aussagt und wie Sie alles mit wenig Aufwand erhalten.

Kurz gesagt: Heben Sie auf, worauf Namen, Daten und Orte stehen: Tauf-, Trauungs- und Sterbescheine, Heimatschein, Ahnenpass, Sterbebilder, Parten, Militärpapiere, Arbeitsbücher, Briefe und Fotos. Sie müssen nichts sofort ordnen – eine Schachtel an einem trockenen Platz in der Wohnung genügt fürs Erste. Beschriften Sie Fotos mit Namen, Jahr und Ort, solange jemand die Gesichter kennt. Alles Weitere hat Zeit.

Zuerst eine Schachtel, keine Entscheidung

Beim Ausräumen ist selten Zeit, jedes Blatt zu lesen. Das ist auch nicht nötig. Stellen Sie eine Schachtel bereit und legen Sie alles hinein, was handgeschrieben, gestempelt oder mit Namen und Jahreszahlen versehen ist – ungeordnet, so wie es kommt. Sehen Sie auch in Gebetbüchern, Brieftaschen und Schachteln nach: Sterbebilder liegen häufig zwischen den Seiten von Gebet- und Gesangbüchern.

Aussortieren können Sie später in Ruhe. Beim Ausräumen selbst muss darüber nichts entschieden werden.

Welche Papiere für die Familiengeschichte wertvoll sind

Stück Was es für die Forschung hergibt
Taufschein, Trauungsschein, Sterbeschein Auszüge aus den Büchern der Pfarre. Sie nennen Pfarre und Datum und führen damit direkt zum Eintrag im Kirchenbuch.
Urkunden vom Standesamt Geburt, Heirat und Tod seit 1939 (Trauungen seit August 1938); seither führen in Österreich staatliche Standesämter die Personenstandsbücher. Im Burgenland gibt es sie schon seit 1895.
Heimatschein Bestätigt das Heimatrecht, also die Zuständigkeit zu einer bestimmten Gemeinde. Diese Gemeinde ist nicht unbedingt der Geburts- oder Wohnort – oft zeigt sie, woher die Familie kam.
Ahnenpass Beglaubigte Lebensdaten des Inhabers und seiner Vorfahren, meist bis zu den Großeltern oder Urgroßeltern. Mehr dazu: Ahnenpass.
Familienbuch, Familienstammbuch Heft oder Mappe mit den Urkunden einer Familie: Heirat, Geburten der Kinder, Sterbefälle, oft mit Angaben zu den Eltern der Eheleute.
Sterbebild (Sterbebildchen) Kleines Andenkenbild mit Name, Geburts- und Sterbedatum, häufig auch Geburts- und Sterbeort, Beruf, Stand und einem Foto.
Parte Die Todesanzeige. Ältere Parten nennen die Hinterbliebenen mit vollem Namen und Verwandtschaftsgrad, also die Familie zum Zeitpunkt des Todes.
Militärpapiere Hinweise auf Truppenkörper und Dienstzeit. Für die Suche im Kriegsarchiv des Österreichischen Staatsarchivs braucht man Name, Geburtsdatum und Geburtsort oder Heimatzuständigkeit; mehr unter Vorfahren im Ersten Weltkrieg.
Dienstbotenbuch, Arbeitsbuch Im Dienstbotenbuch stehen Geburtsort, Zuständigkeitsgemeinde, Geburtsjahr und Religion, dazu jeder Dienstgeber mit Wohnort, Eintritt und Austritt. So lässt sich ein Lebensweg Station für Station verfolgen; auch Arbeitsbücher halten die Arbeitsstellen fest.
Schulzeugnisse Schule, Ort und Jahr: ein Hinweis, wo die Familie damals gewohnt hat.
Briefe und Feldpost Absender, Ort und Datum, dazu Namen von Verwandten und Nachbarn. Umschläge mit Stempel gehören dazu.
Grundbuchsauszüge, Übergabsverträge, Kaufverträge Wer Haus oder Hof wann an wen übergeben hat; im Übergabsvertrag steht oft auch das Ausgedinge, die Versorgung der Eltern im Alter.
Familienbibel, Gebetbuch Handschriftliche Eintragungen zu Geburten, Hochzeiten und Todesfällen auf den ersten oder letzten Seiten.
Fotos und Alben So viel, wie die Beschriftung verrät – siehe nächster Abschnitt.

Der Heimatschein verdient einen zweiten Blick. Das Heimatrecht wurde in Österreich 1849 eingeführt und 1939 aufgehoben. Eheliche Kinder erhielten das Heimatrecht des Vaters, uneheliche das der Mutter, Frauen mit der Heirat das ihres Mannes; außerdem konnte eine Gemeinde jemanden aufnehmen. Bei einem Umzug ging es nicht von selbst verloren. Ein Heimatschein kann deshalb eine Gemeinde nennen, in der die Familie schon lange nicht mehr lebte.

Ein Beispiel mit einer erfundenen Familie: In der Lade von Maria Steiner liegt das Sterbebild ihres Vaters – Name, Geburtstag, Sterbetag und die Zeile „Bauer am Unterberg“. Damit sind Hof und Geburtsjahr bekannt, und das Taufbuch der Pfarre lässt sich gezielt aufschlagen.

Fotos beschriften, solange jemand die Gesichter kennt

Ein Foto ohne Namen ist für die nächste Generation ein Bild von Fremden. Drei Angaben genügen: wer ist zu sehen, wann und wo wurde es aufgenommen.

  • Schreiben Sie mit weichem Bleistift und wenig Druck auf die Rückseite oder auf einen Umschlag, in den Sie das Foto legen. Kugelschreiber und Filzstift lassen Sie besser weg.
  • Fassen Sie alte Abzüge nur am Rand an. Schon ein Fingerabdruck kann die Bildschicht dauerhaft schädigen.
  • Fragen Sie, wer es noch wissen kann: ältere Verwandte, Tauf- und Firmpaten, frühere Nachbarn. Ein Handyfoto vom Bild reicht, um es weiterzuschicken und nachzufragen.

Aufbewahren: flach, trocken, dunkel

Was Archive für Papier und Fotos empfehlen, lässt sich auch zu Hause umsetzen:

  • Trocken und eher kühl. Als Richtwerte gelten höchstens etwa 21 °C und höchstens 55 % Luftfeuchtigkeit. Heiße Dachböden und feuchte Keller sind ungeeignet; ein Schrank im Wohnraum ist besser.
  • Dunkel und staubgeschützt, also in einer geschlossenen Schachtel oder Mappe, am besten aus säurefreiem Karton.
  • Flach liegend, nicht geknickt, gestaucht oder gepresst.
  • Ohne Büroklammern, Heftklammern, Gummibänder und Klebestreifen. Sie schädigen das Papier auf Dauer. Entfernen Sie sie, wenn es ohne Reißen geht. Risse nicht mit Klebeband flicken.
  • Nicht in gewöhnlichen Klarsichthüllen. Die Weichmacher darin können Farben anlösen.

Fotografieren oder scannen Sie die wichtigsten Stücke, immer Vorder- und Rückseite. Gängige Formate wie PDF, TIFF oder JPEG genügen. Mindestens eine Kopie sollte an einem anderen Ort liegen als die Originale, zum Beispiel bei Verwandten.

In der Familie aufteilen, ohne zu zerreißen

  • Zusammengehöriges bleibt beisammen: ein Album, ein Bündel Briefe, die Sterbebilder einer Familie. Einzelne Seiten oder Bilder herauszulösen nimmt ihnen den Zusammenhang.
  • Die Originale zu einer Person, die Scans zu allen. So hat jede und jeder alles, und nichts muss geteilt werden.
  • Aufschreiben, wer was hat. Eine kurze Liste genügt.
  • Wenn niemand etwas behalten möchte: Fragen Sie beim Gemeindearchiv, bei der Ortschronik oder beim Landesarchiv nach, bevor Sie etwas wegwerfen. Manche Gemeindearchive sammeln zum Beispiel Sterbebilder und Parten ihrer Einwohner.

Was rechtlich zu beachten ist

  • Testamente gehören zum Notar. Wer vom Tod eines Menschen erfährt und ein Testament oder eine andere letztwillige Anordnung von ihm findet, muss die Urkunde unverzüglich dem Gerichtskommissär übermitteln – auch dann, wenn sie überholt oder ungültig scheint (§ 151 Außerstreitgesetz). Gerichtskommissär ist die Notarin oder der Notar, die oder der das Verlassenschaftsverfahren führt.
  • Daten Verstorbener. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht für Verstorbene. Sehr wohl gilt sie für Lebende: Namen, Geburtsdaten und Fotos lebender Verwandter gehören nicht ohne deren Zustimmung ins Internet. Rücksicht auf die Familie ist auch bei Verstorbenen angebracht.

Alte Schrift lesen und weiterforschen

Vieles in der Schachtel ist in Kurrent geschrieben, der Schreibschrift, die bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts üblich war. Wie Sie sie entziffern, zeigt die Seite Kurrentschrift lesen; für lateinische Einträge hilft Latein im Kirchenbuch.

Mit Pfarre und Datum aus einem Taufschein oder Sterbebild finden Sie den Eintrag im Kirchenbuch. Die katholischen Kirchenbücher der meisten österreichischen Diözesen sind kostenlos online einsehbar; wie das geht, erklärt die Anleitung zu Matricula.

Häufige Fragen

Welche Dokumente der Eltern sollte man aufheben?

Alles, worauf Namen, Daten und Orte stehen: Tauf-, Trauungs- und Sterbescheine, Urkunden vom Standesamt, Heimatschein, Ahnenpass, Sterbebilder, Parten, Militärpapiere, Arbeits- und Dienstbotenbücher, Briefe, Verträge über Haus und Hof sowie beschriftete Fotos.

Soll man Sterbebildchen aufheben?

Ja. Ein Sterbebild nennt Namen und Lebensdaten, häufig auch Beruf und Stand, und zeigt oft ein Foto. Für die Familienforschung ist es eine sehr ergiebige Quelle – und es braucht kaum Platz.

Was tun mit alten Fotos, auf denen man niemanden erkennt?

Nicht gleich wegwerfen. Zeigen Sie sie älteren Verwandten, Paten oder früheren Nachbarn und schreiben Sie auf, was diese wissen. Was unbekannt bleibt, kommt in einen eigenen Umschlag mit Fundort und Datum.

Was ist ein Heimatschein?

Die amtliche Bestätigung des Heimatrechts, also der Zuständigkeit zu einer bestimmten Gemeinde. Das Heimatrecht gab Anspruch auf ungestörten Aufenthalt und auf Unterstützung bei Armut. Es bestand in Österreich von 1849 bis 1939.

Wie bewahrt man alte Urkunden und Fotos richtig auf?

Flach, trocken, kühl und dunkel, in einer säurefreien Schachtel oder Mappe – nicht am Dachboden und nicht im feuchten Keller. Klammern, Gummibänder und Klebestreifen entfernen, keine gewöhnlichen Klarsichthüllen verwenden.

Wohin mit Familienunterlagen, die niemand haben will?

Fragen Sie beim Gemeindearchiv, bei der Ortschronik oder beim Landesarchiv, ob Interesse besteht. Machen Sie vorher Fotos oder Scans für die Familie.

Darf ich Dokumente verstorbener Angehöriger für die Familienforschung verwenden?

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht für Verstorbene. Daten und Fotos lebender Personen sollten Sie nicht ohne deren Zustimmung veröffentlichen.

Wenn Sie später mehr wissen möchten

Die Schachtel ist ein guter Anfang. Wie weit Ihre Familie zurückreicht, zeigen die Kirchenbücher: Aus den Angaben zu Ihren Großeltern erforschen wir eine Ahnenlinie über bis zu 8 Generationen, ab den Urgroßeltern im Kirchenbuch belegt.

Ahnenlinie bestellen So sieht das Ergebnis aus