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Hofgeschichte und Hausgeschichte erforschen: Grundbuch, Kataster, Urbar

Wem gehörte unser Hof vor 200 Jahren, und seit wann ist das Haus in der Familie? Diese Seite zeigt, wie Sie die Besitzgeschichte eines Hauses oder Hofes erforschen: vom heutigen Grundbuch über alte Grundbücher und Kataster bis zu den Urbaren der Grundherrschaften.

Kurz gesagt: Die Besitzgeschichte beginnt beim heutigen Grundbuch. Dort finden Sie den ältesten eingetragenen Besitzwechsel mit Verweis auf die Urkunde; jede ältere Urkunde nennt, wie der Vorbesitzer zu seinem Besitz kam. So gehen Sie Besitzer für Besitzer zurück. Für die Zeit davor helfen der Franziszeische Kataster (1817–1861), in Niederösterreich die Theresianische Fassion (1751–1755) und vor 1848 die Urbare der Grundherrschaften. Die Kirchenbücher ergänzen, wer im Haus lebte.

Die Quellen im Überblick

Quelle Zeit Was drinsteht Wo
Grundbuch (elektronisch) heute Eigentümer, Lasten, Verweise auf Urkunden jedes Bezirksgericht
Papiergrundbuch, Urkundensammlung etwa 1870 bis 1992 Besitzwechsel, Kauf- und Übergabsverträge, Einantwortungen Bezirksgericht, teils Landesarchiv
Verfachbücher (Tirol) bis ins frühe 20. Jh. Übergaben, Heiratsverträge, Verlassenschaften Tiroler Landesarchiv
Franziszeischer Kataster 1817–1861 vermessene Parzellen, Mappen, Parzellenprotokolle Landesarchive, Original beim Vermessungsamt
Theresianischer Kataster ab 1751 Besitzer, Hausname, Abgaben, nach Herrschaften Landesarchive
Urbare, Stiftregister vor 1848 Abgaben und Dienste der Untertanen je Hof Landesarchive

Woher der Name eines Hofes kommt und warum er bei Besitzerwechsel bleibt, steht unter Hofnamen und Vulgonamen. Diese Seite geht dem Besitz nach.

Schritt 1: das heutige Grundbuch

Das Grundbuch ist nach Katastralgemeinden und darin nach Einlagezahlen geordnet. Hauptbuch, Urkundensammlung und Hilfsverzeichnisse sind öffentlich: Wer Katastralgemeinde und Einlagezahl oder Grundstücksnummer kennt, bekommt einen Auszug. Eine Suche nur nach dem Namen eines Eigentümers ist dagegen eingeschränkt und braucht ein rechtliches Interesse.

  • Grundstücksnummer finden: Die Katastermappe des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen ist unter kataster.bev.gv.at kostenlos – mit Grenzen, Fläche und Adresse, aber ohne Eigentümer.
  • Grundbuchsauszug: bei jedem Bezirksgericht (außer dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien), persönlich oder schriftlich; ein Auszug aus Hauptbuch und Hilfsverzeichnissen kostet 19 €. Online geht es über Verrechnungsstellen gegen Gebühr.

Im Auszug steht im Eigentumsblatt (B-Blatt) der Erwerb des heutigen Eigentümers mit dem Titel – etwa Kauf, Übergabe oder Einantwortung nach einem Erbfall – und dem Verweis auf die Urkunde. Gelöschte Eintragungen lassen sich elektronisch nur bis zur Umstellung auf die Datenbank zurückverfolgen; ältere Daten gibt es nur auf Papier.

Schritt 2: von Urkunde zu Urkunde zurück

Die Grundbücher wurden etwa von 1870 bis 1992 auf Papier geführt; zwischen 1980 und 1992 kamen die Daten in die Datenbank. Urkunden, die noch nicht elektronisch gespeichert sind, sehen Sie bei dem Gericht ein, das sie aufgenommen hat – persönlich oder als Kopie auf Anforderung. Das Datum der Umstellung je Gericht steht in der Ediktsdatei der Justiz.

Das Prinzip beschreibt das Tiroler Landesarchiv so: Jede ältere Urkunde nennt, wie der Vorbesitzer zu seinem Besitz kam. Diesem Hinweis folgen Sie, Urkunde für Urkunde, Generation für Generation zurück. Übergabsverträge sind dabei besonders ergiebig, weil sie oft auch das Ausgedinge der Eltern regeln – siehe Elternhaus ausräumen.

Tirol: Verfachbücher statt Grundbuch

In Tirol erfüllten die Verfachbücher bis ins frühe 20. Jahrhundert die Aufgabe des Grundbuchs. Wann ein Gericht umstellte, ist verschieden: Schwaz, Innsbruck, Imst, Steinach und Lienz bald nach 1900, Nauders, Ried, Zell am Ziller und Fügen erst 1932/33. Mit dem Verweis aus dem Eigentumsblatt – Gericht, Jahr, Folio – finden Sie die Urkunde im Verfachbuch im Tiroler Landesarchiv und können von dort zurückgehen, in manchen Landgerichten bis ins 16. Jahrhundert. Die Grundsteuerkataster verzeichnen seit 1627 den Hof mit allen Grundstücken und Flurnamen. Mehr unter Ahnenforschung Tirol.

Schritt 3: die Kataster

Franziszeischer Kataster. Mit dem Grundsteuerpatent vom 23. Dezember 1817 ordnete Kaiser Franz I. die Vermessung des ganzen Staatsgebiets an; bis 1861 wurden über 50 Millionen Parzellen erfasst. Zu jeder Katastralgemeinde gibt es Mappen, die Urmappe als erste, und schriftliche Teile wie Grund- und Bauparzellenprotokolle. Die Urmappen liegen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien, die Kopien der Länder in den Landesarchiven. Viele sind online: die niederösterreichischen Katastralmappen im Findbuch des NÖ Landesarchivs, die oberösterreichische Urmappe im Landesportal DORIS. Der Franziszeische Kataster ist bis heute die Grundlage der österreichischen Grundbücher.

Theresianischer und Josephinischer Kataster. Beide liegen für das heutige Österreich in den Landesarchiven. In Niederösterreich wurden ab 1751 in der Theresianischen Fassion erstmals alle Grundstücke und Hausbesitzer erfasst, nach Grundherrschaften geordnet; die Rustikalfassion nennt Besitzername, Hausname, Grunddienste, Hausgründe und Gewerbe. Für Niederösterreich hat GenTeam mit dem Landesarchiv über 100.000 Hausbesitzer daraus erfasst, mit Herrschaft, Buchnummer und Hofname.

Schritt 4: vor 1848 – die Grundherrschaft

Bis zur Grundentlastung 1848 schuldeten bäuerliche Besitzer ihrer Grundherrschaft Abgaben und Dienste. Deren Amtsbücher – Urbare, Stiftregister, Grundbücher der Herrschaften, Steuerbücher – liegen heute meist in den Landesarchiven. Sie nennen den Hof und seinen Inhaber, oft über Jahrhunderte. Welche Herrschaft für Ihren Hof zuständig war, zeigt der Theresianische Kataster oder fragen Sie beim Landesarchiv.

Ein Beispiel mit einer erfundenen Familie: Das Eigentumsblatt zum Hof am Unterberg nennt als ältesten Eintrag die Einantwortung an Alois Steiner 1912. Die Urkunde verweist auf den Übergabsvertrag von 1880 an seinen Vater, dieser auf die Übergabe von 1849. Im Franziszeischen Kataster steht 1830 Georg Steiner als Besitzer der Bauparzelle, im Urbar der Herrschaft zuvor ein Johann Steiner. Fünf Generationen, belegt aus den Besitzquellen.

Haus und Familie zusammenbringen

Die Besitzquellen zeigen, wem ein Haus gehörte, die Kirchenbücher, wer darin geboren wurde und starb. Seit 1784 steht in Tauf-, Trauungs- und Sterbebuch die Hausnummer; damit lassen sich beide verbinden. Wer im Haus nur zur Miete wohnte, steht nicht im Grundbuch, wohl aber im Kirchenbuch – siehe Alte Berufe im Kirchenbuch zu Inwohnern und Kleinhäuslern. Verlassenschaftsakten bei den Bezirksgerichten und in den Landesarchiven ergänzen das Bild.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, wem unser Haus früher gehörte?

Beginnen Sie beim Grundbuch: Mit Katastralgemeinde und Einlagezahl bekommen Sie beim Bezirksgericht einen Auszug. Der älteste Besitzwechsel verweist auf eine Urkunde, die wieder den Vorbesitzer nennt. So gehen Sie zurück.

Kann jeder ins Grundbuch schauen?

Ja, Hauptbuch, Urkundensammlung und Hilfsverzeichnisse sind öffentlich. Eine Suche nur nach dem Namen eines Eigentümers ist aber eingeschränkt.

Was kostet ein Grundbuchsauszug?

Beim Bezirksgericht 19 € für einen Auszug aus Hauptbuch und Hilfsverzeichnissen. Online-Abfragen über Verrechnungsstellen kosten ebenfalls eine Gebühr.

Wo sehe ich alte Grundbücher ein?

Beim zuständigen Bezirksgericht; ältere, abgegebene Bestände im Landesarchiv. In Tirol übernehmen bis ins frühe 20. Jahrhundert die Verfachbücher im Tiroler Landesarchiv diese Rolle.

Was ist der Franziszeische Kataster?

Die erste vollständige Vermessung aller Grundstücke, angeordnet 1817 und bis 1861 durchgeführt. Mappen und Protokolle liegen in den Landesarchiven, viele Mappen sind online.

Wie weit kann man eine Hofgeschichte zurückverfolgen?

Über Grundbuch und Urkunden ins 19. Jahrhundert, mit Kataster und Urbaren oft weiter. In manchen Tiroler Landgerichten reichen die Verfachbücher bis ins 16. Jahrhundert.

Die Familie zum Hof

Wir erforschen Ihre Ahnenlinie in den Kirchenbüchern, über bis zu 8 Generationen ab Ihnen, mit Hausnummer und Hof, soweit verzeichnet. Das Belegdossier nennt zu jedem Eintrag die Fundstelle – ein guter Ausgangspunkt, um die Besitzgeschichte Ihres Hofes dazuzulegen.

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