Ahnenkette Bestellen

Verlassenschaft und Testament: alte Erbschaftsakten für die Ahnenforschung

Wer erbte den Hof, wer bekam was, und wer war beim Tod noch am Leben? Verlassenschaftsakten und Testamente gehören zu den ergiebigsten Quellen der Familienforschung. Diese Seite erklärt, was darin steht, wer früher und heute dafür zuständig war und wo Sie die alten Akten finden.

Kurz gesagt: Nach einem Todesfall wurde und wird der Nachlass in einem Verlassenschaftsverfahren abgehandelt. Bis 1848/49 führte es die Grundherrschaft, danach das Bezirksgericht, heute im Auftrag des Gerichts ein Notar. Die Akten nennen die Erben mit ihrem Verwandtschaftsverhältnis, das Vermögen und oft ein Testament – damit oft die ganze Familie zum Todeszeitpunkt. Alte Akten liegen in Landes- und Stadtarchiven, jüngere bei den Bezirksgerichten; in Tirol stehen viele Verlassenschaften in den Verfachbüchern.

Was in einer Verlassenschaft steht

Das Verfahren nach einem Todesfall hält fest, wer gestorben ist, wer erbt und was vorhanden ist. Für die Forschung sind diese Teile wichtig:

Teil Was er verrät
Todfallsaufnahme (heute Todesfallaufnahme) Daten der verstorbenen Person, die erbberechtigten Verwandten, Vermögen und Schulden
Sperre und Schätzung (früher „Sperr-Relation“) Verzeichnis und Schätzwert des Nachlasses
Testament Wünsche der verstorbenen Person, oft mit Namen von Angehörigen
Erbantrittserklärung wer das Erbe annimmt oder ausschlägt und warum er erbberechtigt ist
Einantwortung die Übergabe des Nachlasses an die Erben – Abschluss des Verfahrens

Weil die Erben mit ihrem Verwandtschaftsverhältnis genannt werden, kann eine Verlassenschaft die Familie an einem bestimmten Tag zeigen – etwa verheiratete Töchter mit ihrem neuen Namen. Wie Verwandtschaft gezählt wird, steht unter Verwandtschaftsgrade.

Wer zuständig war

Zeit Zuständig
bis 1848/49 die Grundherrschaft des Wohnorts; in Städten teils der Magistrat oder andere Stellen
ab 1850 das staatliche Bezirksgericht des letzten Wohnorts; für Adelige, Firmeninhaber und andere Sonderfälle eigene Gerichte
heute das Bezirksgericht; das Verfahren führt eine Notarin oder ein Notar als Gerichtskommissär

Vor 1848 sind die Akten also bei den Unterlagen der Grundherrschaft zu suchen, zu der der Hof gehörte. Welche das war, zeigen Urbare und Kataster, siehe Hofgeschichte erforschen.

Wo die Akten liegen

Ältere Verlassenschaftsakten liegen in den Landesarchiven, in Wien im Wiener Stadt- und Landesarchiv; jüngere bei den Bezirksgerichten. Fragen Sie beim Landesarchiv des Bundeslandes, in dem die Person zuletzt wohnte, welche Bestände es für das zuständige Gericht oder die Herrschaft gibt. Manche Bestände sind verloren: Beim Brand des Justizpalasts 1927 wurden die meisten Verlassenschaftsabhandlungen aus dem Bestand der niederösterreichischen Landtafel, also der Adeligen, vernichtet; Reste liegen unter anderem im Österreichischen Staatsarchiv.

Beispiel Wien

Das Wiener Stadt- und Landesarchiv verwahrt Verlassenschaften und Testamente von 1783 bis etwa 1975, einsehbar im Lesesaal; Schutzfristen und Benutzung klären Sie vorher beim Archiv. Je nach Zeit gehören sie zu verschiedenen Beständen:

  • bis 1783 die alte Ziviljustiz,
  • 1783 bis 1850 das Magistratische Zivilgericht – dessen Verzeichnisse (Officiosa) sind über FamilySearch digitalisiert,
  • ab 1850 die Bezirksgerichte, eingeteilt nach der letzten Wohnadresse und dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens.

Mehr Wiener Quellen stehen unter Ahnenforschung Wien; die letzte Adresse finden Sie über die Meldeunterlagen.

Tirol: Verfachbücher

In Tirol wurden Verlassenschaften wie Übergaben und Heiratsverträge bis ins frühe 20. Jahrhundert in die Verfachbücher der Gerichte eingetragen, die heute im Tiroler Landesarchiv liegen. Mit dem Verweis aus dem Grundbuch – Gericht, Jahr, Folio – finden Sie dort etwa eine Einantwortung und gehen von ihr Generation für Generation zurück. Mehr unter Ahnenforschung Tirol.

So nutzen Sie die Akten für die Forschung

  1. Sterbedatum und letzten Wohnort klären – aus dem Sterbebuch oder den Meldeunterlagen.
  2. Zuständige Stelle bestimmen: vor 1848 die Grundherrschaft, danach das Bezirksgericht.
  3. Beim Archiv anfragen, ob der Bestand erhalten und erschlossen ist; manchmal braucht es Jahr und Aktenzahl aus einem Verzeichnis.
  4. Mit dem Kirchenbuch abgleichen: Die Erben nennen Namen, die Sie dann im Tauf- und Trauungsbuch belegen.

Ein Beispiel mit einer erfundenen Familie: In der Verlassenschaft von Georg Steiner, Bauer am Unterberg, 1849, stehen sechs Kinder als Erben, zwei Töchter mit ihren verheirateten Namen und Wohnorten in Nachbarpfarren. Ohne die Verlassenschaft wäre nie aufgefallen, wohin die Töchter geheiratet hatten.

Testamente heute: Was Sie wissen müssen

Wer nach einem Todesfall ein Testament findet, muss es unverzüglich dem Gerichtskommissär, also dem zuständigen Notar, übermitteln – auch wenn es überholt scheint (§ 151 Außerstreitgesetz). Was Sie beim Ausräumen sonst aufheben sollten, steht unter Elternhaus ausräumen. Der Einantwortungsbeschluss des Gerichts hält fest, wer wie viel erbt; er wird etwa für die Eintragung geerbter Grundstücke ins Grundbuch gebraucht – und genau deshalb finden Sie Einantwortungen später im Grundbuch als Erwerbstitel.

Häufige Fragen

Wo finde ich alte Verlassenschaftsakten?

Ältere Akten in den Landesarchiven, in Wien im Wiener Stadt- und Landesarchiv (1783 bis etwa 1975); jüngere bei den Bezirksgerichten. Vor 1848 war die Grundherrschaft zuständig.

Was steht in einer Verlassenschaftsabhandlung?

Die Daten der verstorbenen Person, die Erben mit Verwandtschaftsverhältnis, Vermögen und Schulden, oft ein Testament und am Ende die Einantwortung an die Erben.

Wer war vor 1848 für Erbschaften zuständig?

Die Grundherrschaft des Wohnorts, in Städten teils der Magistrat. Erst nach 1848 übernahmen staatliche Bezirksgerichte.

Was ist eine Einantwortung?

Der Beschluss des Gerichts, mit dem der Nachlass den Erben übergeben wird. Er beendet das Verfahren und steht später oft als Erwerbstitel im Grundbuch.

Was muss ich mit einem gefundenen Testament tun?

Es unverzüglich dem Notar übergeben, der das Verlassenschaftsverfahren führt – auch wenn es alt oder ungültig scheint.

Gibt es Verlassenschaften auch in Tirol?

Ja; bis ins frühe 20. Jahrhundert stehen sie in den Verfachbüchern der Gerichte im Tiroler Landesarchiv.

Die Familie hinter dem Erbe

Eine Verlassenschaft nennt Namen – das Kirchenbuch belegt, wer sie waren. Wir erforschen Ihre Ahnenlinie über bis zu 8 Generationen ab Ihnen aus den Kirchenbüchern, jeder Eintrag mit Fundstelle, und nennen im Forschungsbericht, wo es weitere Quellen gibt.

Ahnenlinie bestellen So sieht das Ergebnis aus